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Merz plant grundsätzliche Änderungen beim Bürgergeld

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Im ARD-Sommerinterview vom 20.07.2025 hat Friedrich Merz vorgeschlagen, die vom Staat übernommenen Wohnkosten für Bürgergeld-Empfänger/innen  zu begrenzen. Er brachte dabei unter anderem eine Pauschalisierung der Wohnkosten, geringere Sätze oder eine Begrenzung der geförderten Wohnungsgrößen ins Spiel.

Merz behauptete,  dass Bürgergeld-Empfänger/innen teilweise in Wohnungen leben würden, „die sich eine normale Arbeitnehmerfamilie nicht leisten könne“ – bis zu 100 Quadratmeter groß und mit einer Miete von bis zu 2.000 Euro monatlich. Er kündigte an, hier „durchgreifen“ zu wollen, um die ausufernden Kosten zu begrenzen, und suggerierte, dadurch Milliarden einsparen zu können.

Dazu grundsätzlich:
Das BVerfG hat entschieden, dass angemessene Unterkunftskosten ein Teil des menschenwürdigen Existenzminimums und entsprechend vom Staat zu tragen sind. Der einzige Spielraum der besteht, ist über die Angemessenheit zu diskutieren. Eine Pauschale wäre nur dann zulässig, wenn sie so bemessen ist, dass Leistungsbeziehende damit jederzeit im unteren Preissegment eine Wohnung anmieten können. Das würde die künftig zu leistenden Wohnkosten im SGB II eher erhöhen als senken.

Tatsächlich erhöhen große Wohnungskonzerne wie Vonovia & Co regelmäßig die Mieten – und lassen sich diese Mietsteigerungen von den Jobcentern über die Wohnkostenübernahme finanzieren. Um dieses Geschäftsmodell zu beenden, müssten nicht die staatlichen Leistungen gedeckelt werden, sondern die Mieten selbst. Schon jetzt leben viele Bürgergeld-Beziehende in beengten und überbelegten Wohnungen und sind häufig bürokratischen Schikanen ausgesetzt.

Im Jahr 2023 erhielten rund 325.000 Bedarfsgemeinschaften im Bürgergeldbezug – das entspricht etwa 12,2 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften – nicht die tatsächlichen Ausgaben für Unterkunft und Heizung erstattet. Betroffene mussten im Schnitt rund 103 Euro monatlich, also etwa 16 Prozent der tatsächlichen Wohnkosten, aus dem Regelbedarf oder aus eigenen Ersparnissen finanzieren. Am stärksten betroffen waren Leistungsbeziehende in Freiburg und Frankfurt am Main; am höchsten war die Wohnkostenlücke mit 338 Euro pro Monat in Stuttgart.

Quelle: tacheles.de, Harald Thome

 

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