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Jobcenter: Kürzungen bei der Arbeitsmarktintegration geplant

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Laut Auskunft der Regionaldirektion Nord der BA sehen erste Haushaltsplanungen des Bundes für 2025 erneut Einsparungen bei den Eingliederungsmitteln des SGB II von insgesamt 2,6 Milliarden Euro in Deutschland vor. 900 Mio. entfallen davon auf die Verschiebung der Zuständigkeit bei der Förderung beruflicher Weiterbildung (FbW) sowie der Reha-Leistungen von den Jobcentern (SGBII) in die Agenturen für Arbeit (SGB III). Weitere 1,6 Milliarden Euro sind durch Kürzungen der Jobcenterbudgets geplant. Für den Bereich der RD Nord werden Kürzungen in Höhe von 160 Mio. Euro und für Schleswig-Holstein 70 Mio. Euro im Vergleich zum laufenden Jahr erwartet. Für 2024 stehen in Schleswig-Holstein 363.560.000€ zur Verfügung. Greifen die derzeit geplanten Kürzungen bedeutet dies eine erneute Verringerung der Eingliederungsmittel für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen um rund 20 %. Da davon auszugehen ist, dass der Verwaltungshaushalt der Jobcenter auch im kommenden Jahr ebenfalls nicht auskömmlich ist, ist erneut mit einer massiven Umschichtung bereits knapper Eingliederungsmittel in die ebenfalls defizitären Verwaltungshaushalte der
Jobcenter zu rechnen.

Die aktuelle Finanzplanung des Bundesministeriums der Finanzen für 2025 schreibt den Haushaltsansatz der Vorjahre fort. Damit werden die aktuelle konjunkturelle Situation ebenso wie die zusätzlichen Aufgaben, die in den vergangenen Jahren hinzugekommen sind, außer Acht gelassen, so dass dies einer faktischen Mittelkürzung in den Jobcentern gleichkommt. Die bereits erfolgten Haushaltskürzungen 2024 beim Gesamtbudget des Sozialgesetzbuches II konnten nur durch zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von 1,35 Milliarden Euro durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags ausgeglichen werden. Entfallen diese für 2025, hätte dies drastische Auswirkungen für die Jobcenter.

Vor allem die knappen Verwaltungsmittel führen in den Jobcentern dazu, dass Mittel, die für die Eingliederung Langzeitarbeitsloser vorgesehen sind, für Personal und Mieten umgeschichtet werden müssen. Die aktuelle Finanzplanung des Bundesministeriums der Finanzen würde dazu führen, dass das Budget für Verwaltungskosten zurückgeht und in der Konsequenz die Umschichtungen um über 1 Milliarde Euro steigen. Diese erhöhten Umschichtungen aus dem Eingliederungs- in das Verwaltungsbudget würden das Budget für die Initiierung neuer Arbeitsförderungsmaßnahmen existenziell reduzieren. Nach ersten Kalkulationen stünde so mehr als jedes fünfte Jobcenter vor der Herausforderung, zu Beginn des kommenden Jahres kein Budget für neue Maßnahmen zu haben.

Pressemitteilung der BA vom 25.06.2024 sowie der LAG Schleswig-Holstein e.v. vom 10.06.2024

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