Bürgerservicehilfe – Kreis Recklinghausen
Sozialberatung & Prüfdienst gUG (BS-RE)

Neuordnung von Sozialleistungen

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Die Sozialstaatskommission zur Modernisierung und Entbürokratisierung steuerfinanzierter Sozialleistungen hat am 27. Januar Ihre 26 Empfehlungen an die Bundesregierung übergeben. Die Kommission hat dabei folgende Vorschläge unterbreitet:

1. Das Wohngeld und der Kinderzuschlag sollen in das neue Grundsicherungssystem integriert  werden. Künftig soll es keine kommunale Wohngeldstelle und keine Familienkasse der BA mehr geben. Für diese Leistungen sollen für Erwerbsfähige die Jobcenter und für Nicht-Erwerbsfähige die Sozialämter zuständig sein. Ob in diesen Behörden das Personal ausgeweitet bzw. von den anderen Behörden übernommen wird, dürfte wahrscheinlich nicht erfolgen, weil man die Sozialkosten drücken möchte.

2. Bei der Anrechnung von Erwerbseinkommen sollen SGB-II-Leistungsempfänger belohnt werden, wenn sie die Arbeitszeit ausweiten. Bei SGB-II-Empfängern, die nur einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, soll das Einkommen stärker als bisher auf die Regelleistung angerechnet werden. Der anrechnungsfreie Grundbetrag soll von 100,00 Euro auf 50,00 Euro abgesenkt werden. Ab 1.200,00 Euro Einkommen soll die vollständige Anrechnung abgeschafft werden. Einkommen, die unter 1000,00 Euro liegen, sollen stärker angerechnet werden, was für die Betroffenen eine erhebliche Verschlechterung bedeuten würde.

3. Das Kindergeld soll in Zukunft automatisch nach Geburt ausgezahlt werden. Dadurch würde die Antragstellung entfallen.

4. Die Sozialverwaltungen sollen stärker digitalisiert werden. Es soll ein zentrales Zugangspostfach für alle Arten von Anträgen eingerichtet werden. Die Vorarbeiten dafür werden sich bis Ende 2027 hinziehen.

 

Quellen: Pressemitteilung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (Gesamtverband) vom 28.01.2026; Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform, Vorlage, Berlin, Jan. 2026; Harald Thome-Nwesletter (Tacheles e.V., Wuppertal (02. Febr. 2026)

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