Bürgerservicehilfe – Kreis Recklinghausen
Sozialberatung & Prüfdienst gUG (BS-RE)

Aus dem Bürgergeld wird die Grundsicherung für Arbeitssuchende

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Die rd. 5,5 Mio SGB II-Leistungsempfänger müssen sich ab nächstes Jahr auf strengere Auflagen einstellen. Zu den verschärften Pflichten gehören:

1. Wer einen Termin beim Jobcenter ohne Grund versäumt, dem sollen die Leistungen um 10 % gekürzt werden können. Beim zweiten Versäumnis ohne Grund 20 % und beim dritten Versäumnis sollen die Leistungen um 30  % für 3 Monate gekürzt werden.

2. Nach dem 3. Versäumnis ohne triftigen Grund können die Leistungen ganz gestrichen werden. Und zwar nicht nur die Regelleistung, sondern auch die Miete, die Heizkosten und die Nebenkosten. Ausnahmen soll es für Menschen mit Behinderung und mit psychischen Einschränkungen geben.

3. Die Karenzzeit von einem Jahr für ein Schonvermögen bis zu 40.000 Euro soll künftig entfallen.

Unsere Kritik:

Zwischen 2024 und 2025 wurden von den Jobcentern rd. 202.000 Sanktionen bundesweit ausgesprochen. Das sind, bezogen auf 5,5 Mio. SGB II-Empfänger, noch nicht einmal 5 % aller Betroffenen. Erheblich größere Einsparungen könnte man daher eher durch die Vermittlung von 100.000 Arbeitslosen in Arbeit erzielen. Die BA geht hier von einem Einsparvolumen von rd. 1,3 Mrd. Euro aus. Nach Ansicht des IAB-Direktors Bernd Fitzenberger sind rd. 80 % aller Bürgergeldempfänger vermittelbar. Soweit man in der Praxis tatsächlich die Mietzahlungen einstellen sollte, wäre es noch schwieriger, Grundsicherungsempfängern eine Wohnung zu vermitteln, da die Vermieter solche möglichen Zahlungsunsicherheiten vermeiden möchten.

Quelle: BR vom 09.10.2025; rbb24 vom 9.10.2025

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