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Lohnt sich Arbeit in Deutschland noch ? Neue WSI-Studie sagt ja !

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Das wirtschafts-und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung (eine Einrichung des DGB) hat im August 2025 eine Studie herausgebracht, die zeigt, das sich der Bezug von Bürgergeld auf Dauer nicht lohnt. Die Modellrechnungen zeigen, dass das Lohnabstandsgebot bei allen untersuchten Haushaltskonstellationen gewahrt ist.
Das WSI illustriet das in seiner Veröffentlichung für die Medien anhand von 3 Gruppen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen bzw. die in Lohnarbeit stehen.
1. Fall
Ein alleinstehender Mann, der 38,19 Stunden in der Woche zum Mindestlohn arbeitet, erhält einen Bruttomonatslohn von 2.121,58 Euro. Davon verbleibt
nach Abzug von 119 Euro Einkommensteuer und 457 Euro Sozialversiche-
rungsbeiträgen ein Nettomonatslohn von 1.546 Euro. Auf Antrag erhält er
zusätzlich 26 Euro Wohngeld als Zuschuss zu seiner Miete in Höhe von
451,73 Euro. In der Summe ergibt sich ein verfügbares Einkommen bei Ar-
beit in Höhe von 1.572 Euro.
Bei Bürgergeldbezug stehen dem Mann hingegen nur 563 Euro und 451,73 Euro für die Kosten der Unterkunft zu, was in der Summe ein verfügbares Einkommen von rund 1.015 Euro ergibt. Der Lohnabstand beträgt also (1572 – 1015 = 557 Euro). Auch wenn man den Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro abzieht, verbleibt ein Lohnabstand von deutlich über 500 Euro.
2. Fall
Im Fall einer alleinerziehenden Frau mit einem Kind im Alter von fünf Jahren
werden bei gleichem Bruttolohn 41 Euro Einkommensteuer und 444 Euro an
Sozialversicherungsbeiträgen fällig, sodass ein Netto von 1.636 Euro ver-
bleibt. Dazu kommen 255 Euro Kindergeld, 193 Euro Kinderzuschlag,
221 Euro Wohngeld und 227 Euro Unterhaltsvorschuss, was sich zu einem
verfügbaren Haushaltseinkommen von 2.532 Euro summiert. Wenn der
Haushalt sich hingegen bei gleicher Miete auf den Bezug von Bürgergeld
beschränkt, reduziert sich das verfügbare Haushaltseinkommen auf nur
noch 1.783 Euro. Der Betrag ergibt sich als Summe der beiden Regelsätze
(563 + 357 = 920 Euro), des Mehrbedarfs für Alleinerziehende
(202, 68 Euro), der Kosten der Unterkunft (634,90 Euro) und des
Sofortzuschlags (25 Euro). Der Lohnabstand beträgt somit
(2.532 – 1.783 = 749 Euro).
3. Fall 
Auch im Modellfall des Ehepaars mit zwei Kindern im Alter von fünf und
14 Jahren ergibt sich im Prinzip das gleiche Resultat: vom Bruttolohn des
Ehemannes werden in diesem Fall lediglich 439 Euro an Sozialversiche-
rungsbeiträgen abgezogen, sodass sich ein Nettolohn von 1.682 Euro ergibt.
Neben den (255 + 255 = 510 Euro) Kindergeld können (297 + 297 = 594 Euro) Kinderzuschlag und 628 Euro Wohngeld als Zuschuss zu den Mietkosten bezogen werden. In der Summe ergibt sich ein verfügbares Haushaltsein-kommen von 3.414 Euro. 
Bei gleicher Haushaltskonstellation und Miete ergibt sich das verfügbare Haushaltseinkommen in Höhe von 2.754 Euro bei reinem SGB-II-Bezug als Summe der Regelsätze (506 + 506 + 357 + 471 = 1.840 Euro), der Kosten der Unterkunft (864,48 Euro) und der Sofortzuschläge (25 + 25 = 50 Euro). Der Lohnabstand beträgt (3.414 – 2.754 Euro = 660 Euro).
Quellenhinweise:
Seils., Eric: Lohnt sich Arbeit in Deutschland noch ?,  Policy-Brief WSI 08/2025, Nr. 90, Hans-Böckler-Stifung (Hrsg.) Düsseldorf 2025; Harald Thome´Newsletter vom 17.08.22025 sowie Der Spiegel vom 14.08.2025

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