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Hamburg plant die Einführung von Social Cards nun auch für Bürgergeldempfänger

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Hamburg setzt bereits seit Februar 2024 Bezahlkarten für Menschen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ein. Im Dezember 2024 wurde die bundesweite SocialCard eingeführt. Es handelt sich dabei um eine guthabenbasierte Debitkarte ohne eigenes Bankkonto zur Auszahlung von Sozialleistungen. Nutzungsumfang und Bargeldauszahlungsgrenzen (z. B. 50 € pro Monat) sind in Hamburg streng geregelt. Nun setzt Hamburg eins drauf: 

In einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion gab der Hamburger Senat bekannt: er sei bereits dabei, ein Vorprojekt durchzuführen, um die Abläufe der Bezahlkarte über Bezirksdienststellen hinaus auf weitere Barzahlungsprozesse zu testen. Dabei stehen auch die Leistungsempfänger von SGBII-Leistungen im Focus der Vorprüfung. Die Bezahlkarte wird z.B. auch schon bei der Verteilung von Taschengeld für Heimbewohner und anderen betreuten Einrichtungen eingesetzt. 

Die Übertragung einer Bezahlkarte auf Bürgergeldempfänger würde eine erhebliche Neuerung und einen massiven Eingriff in die Lebensrealität und in das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen darstellen. Sie verhindert eine Teilhabe am täglichen Wirtschaftsverkehr, wo z.B. nur Barzahlung möglich ist. 

Quellen:

Harald Thome Newsletter vom 01.08.2025 (Vorstand von Tacheles e.V., Wuppertal); Merkur vom 01.08.2025 und HNA vom 01.08.2025

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